Lupus - Ratgeber
von Dorothea Maxin



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Ratgeber
Dritte, völlig überarbeitete und erweiterte Auflage von "Mein Lupus erythematodes Tagebuch - Ratgeber"
Erscheint demnächst





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             Nachwort zur zweiten Auflage


Muster einer Patientenverfügung

Hinweis: Alle selbst verfassten und eigenhändig unterschriebenen Patientenverfügungen haben rechtliche Aussagekraft. Es gibt keine allgemein gültigen Muster oder Vordrucke für derartige Verfügungen. Kein Patient ist also an ein bestimmtes Formular gebunden. Sinnvoll ist allerdings eine notarielle Beurkundung, um sich rechtlich soweit wie möglich abzusichern. Es empfiehlt sich, die Verfügung im Abstand von ein bis zwei Jahren zu aktualisieren. Zum Abfassen von Patientenverfügungen gibt es viele Ratgeber (218, 232).

Umstritten ist, inwieweit sich Ärzte und weiteres Behandlungspersonal an die in einer Patientenverfügung getroffenen Anweisungen halten müssen. Dieser Entwurf ist deshalb als Anregung zu verstehen, sich über den Fall einer Erkrankung, die mit einem Verlust der vollen Entscheidungsfähigkeit verbunden ist, Gedanken zu machen und soweit wie möglich Vorkehrungen für diese Situation zu treffen.

Patientenverfügung

Von
(Vor- und Nachname)
(Straße)
(Postleitzahl, Ort)
(Telefonnummer)
geboren am (Datum) in (Ort)

Informationsweitergabe

Im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder sonstiger Umstände, durch die ich aufgrund von Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, soll die Information über diese Tatsachen an folgende Personen weitergegeben werden: (Namen, Anschriften).

Unabhängig vom oben beschriebenen Zustand gilt jederzeit:

Auskunfts- und Einsichtsrecht

Von den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal möchte ich stets genau und vollständig in geeigneter Form mündlich oder schriftlich oder mittels sonstiger Medien über meinen gesundheitlichen Zustand aufgeklärt werden. Dies gilt auch für den Fall meiner dauerhaften Bewusstlosigkeit und der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für meine Person im Bereich der Gesundheitsfürsorge.

Folgende Personen sollen bis zu meinem Lebensende und über meinen Tod hinaus jederzeit genaue und vollständige Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand vom medizinischen und pflegerischen Behandlungspersonal, das mich betreut, erhalten dürfen, und jederzeit Einsicht in meine Krankenunterlagen nehmen dürfen, auch im Fall der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für meine Person: (Namen, Anschriften).

(Fortsetzung S. 303)

Verlag für Neue Medizin - Gervinusstr. 47 - D-64287 Darmstadt